Zeit 11.03.2026
18:18 Uhr

Postbank: BGH weist Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit zurück


Der Bundesgerichtshof bestätigt ein Urteil des Oberlandgerichts Köln. Das gab Aktionären recht, die nach der Postbank-Übernahme durch die Deutsche Bank geklagt hatten.

Postbank: BGH weist Beschwerde der Deutschen Bank im Postbank-Streit zurück
Der jahrelange Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Postbank -Aktionären ist beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bank zurück und bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Das hatte den ehemaligen Anteilseignern in vollem Umfang recht gegeben und ist damit rechtskräftig. Hintergrund des Verfahrens war die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Dabei ging es um die Frage, ob das Übernahmeangebot an die Aktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen. Geklagt hatten 13 ehemalige Postbank-Aktionäre. Sie hatten im Oktober 2010 je Postbank-Aktie 25 Euro von der Deutschen Bank bekommen. Sie verlangten später die Zahlung der Differenz zwischen diesem Betrag und dem Betrag, der nach ihrer Auffassung zu einem früheren Zeitpunkt zu zahlen gewesen wäre, als der Kurs der Aktie noch deutlich höher war, nämlich 57,25 Euro. Demnach hätte die Deutsche Bank bereits im Jahr 2008 ein Übernahmeangebot machen müssen, weil sie schon damals die Kontrolle über die Postbank erlangt habe. 112 Millionen Euro muss die Deutsche Bank zahlen Nach einem früheren BGH-Urteil mit entsprechenden Vorgaben folgte das Oberlandesgericht Köln im zweiten Anlauf der Argumentation der Kläger. Eine erneute Revision zum BGH ließ der Kölner Senat nicht zu. Die Deutsche Bank versuchte, sich mit einer Beschwerde in Karlsruhe zu wehren, jedoch ohne Erfolg. Ein Grund für die Zulassung der Revision liege nicht vor, teilte der BGH mit. "Unabhängig von der heutigen Entscheidung hat die Deutsche Bank in der Zwischenzeit die Risiken aus den Verfahren durch verschiedene Vergleichsvereinbarungen maßgeblich reduziert ", teilte ein Sprecher der Bank mit. Die zu leistenden Zahlungen nach dem OLG-Urteil und weitere anhängige Klageansprüche beliefen sich auf rund 112 Millionen Euro einschließlich Zinsen, die durch Rückstellungen gedeckt seien. Finanzielle Auswirkungen habe das BGH-Urteil daher weder auf das Jahr 2025 noch auf das laufende Jahr.