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12.08.2026
18:51 Uhr
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Manipulieren, sabotieren, abschrecken: Die Regierung will den Nachrichtendiensten künftig erlauben, aktiv einzugreifen. Die Frage ist nur: Kann man sie kontrollieren?

Deutschlands Spione werden künftig sehr viel mehr machen dürfen. Sie sollen aktiv gegen Feinde kämpfen. Das ist der Kern einer großen Reform von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), die das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. 700 Seiten umfasst das Gesetz, aus dem sich neue Möglichkeiten ergeben, etwa zu hacken, künstliche Intelligenz einzusetzen, das Internet großflächig zu überwachen, und auch zu manipulieren und zu sabotieren. Im Ernstfall könnten Agenten Waffen oder Anlagen in fremden Ländern unschädlich machen. Sogar, in dem sie diese in die Luft sprengen. All das war bislang nicht erlaubt. Auch wenn die zuständigen Minister, die neue Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) für den BND sowie Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) für den Verfassungsschutz, bei der Vorstellung der Reform genau darauf achteten, das Wort nicht in den Mund zu nehmen: Russland ist ein wesentlicher Grund für diesen Umbau. Schon lange vor dem Vorfall mit mutmaßlich zwei Drohnen, bei dem es am Leipziger Flughafen beinahe zu einer Katastrophe kam, sprach man im Kanzleramt davon, es brauche eine »Zeitenwende für die Geheimdienste«. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuregelung angemahnt. Sprach man mit Sicherheitsbeamten, konnte man Hilferufe schon seit Jahren hören. Zu zahm seien die Dienste. Weit zurückgefallen nicht nur hinter die USA oder Großbritannien, sondern auch im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern. Nicht einmal in der Lage, manche Software einzusetzen, wie es Journalisten tun. Gnadenlos abhängig von den Hinweisen anderer, um Terroranschläge zu verhindern. So schilderten es nun auch Dobrindt und Warken: als Aufholmanöver, den nötigen Schritt, um von schlagkräftigen Geheimdiensten sprechen zu können. Kritiker fürchten eine Art Geheimpolizei Die Reform wirft allerdings schwerwiegende Fragen auf: Werden der BND und das BfV, die in der Vergangenheit immer wieder durch Pannen und Fehleinschätzungen auffielen, ihre breiten Möglichkeiten richtig nutzen? Und wer kontrolliert dies? Drohen die Pläne von Minister Dobrindt für den Verfassungsschutz, das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdienst abzuschaffen ? Führen sie, wie die Linke kritisierte, Deutschland auf den Weg zu einem noch immer abscheulich klingenden Wort – einer Geheimpolizei? Der Grüne Konstantin von Notz ist der wohl erfahrenste Geheimdienstkontrolleur im Bundestag und aktuell der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums. »Gerade mit Blick auf den BND sind wir bezüglich der Erweiterung der Befugnisse gesprächsbereit«, sagte er der ZEIT. Enge verfassungsrechtliche Grenzen müssten aber beachtet werden, betont er, insbesondere »mit Blick auf die vorgeschlagene Regelung für das BfV und das Trennungsgebot. Es ist eine direkte Lehre aus unserer Geschichte.« Wenn man den Verfassungsschutz einen Geheimdienst nannte, widersprachen die Beamten dort selbst bislang vehement: Man beobachte nur, sammele Informationen und bewerte. Auch dort soll sich das Selbstverständnis nun drastisch ändern. Das ist heikler als die Agententätigkeit des BND im Ausland. Nicht nur beobachten, auch aktiv eingreifen Im Gesetzentwurf sind nämlich nicht nur eine ganze Reihe an Maßnahmen vorgesehen, um Extremisten zu überwachen – im Internet, am Telefon, auch in ihren Wohnungen. Später heißt es: »Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann Schutzmaßnahmen vornehmen, wenn es bei seiner Aufklärung feststellt, dass eine umgehende Einwirkung erforderlich ist.« Anders gesagt: Die Verfassungsschützer dürfen wie Spione Computer manipulieren und beschädigen, oder Sprengstoffpakete durch Attrappen austauschen. Bundesinnenminister Dobrindt klang bei der Vorstellung am Mittwoch so, als könne er sich gar nicht vorstellen, dass jemand berechtigte Kritik daran übe: »Was haben denn jetzt unbescholtene Bürger zu befürchten? Die Antwort ist: gar nichts.« Und wer sich speziell darüber wundere, dass die Dienste auch Daten verändern, dem sage er, »selbstverständlich« sollten sie das auch dürfen. Der Verfassungsschutz ist auch für die Spionageabwehr verantwortlich. Indem zum Beispiel vertrauliche Berichte gefälscht werden, bevor ein Hacker darauf zugreift, will das Bundesamt so die Informationen »unbrauchbar« machen, wie Dobrindt es nennt, auch Verwirrung säen. Unklarheiten bei Fähigkeiten und Rechtsfragen Mindestens zwei Probleme gibt es allerdings mit diesem neuen Werkzeugkasten. Erstens, ganz praktisch: Die neuen Fähigkeiten müssen, das gilt auch für den BND, erst erlernt werden. Es braucht also fähiges Personal, auch Software und Know-how. Das betrifft den Einsatz von KI. Verfassungsschützer sind bislang auch nicht sehr geübt darin, etwa in fremde Wohnungen zu schleichen, um im Ernstfall Computer zu sabotieren. Zweitens, das könnte schwerer wiegen: Rechtlich betritt der Gesetzgeber an mehreren Stellen völliges Neuland. Wenn Agenten in anderen Ländern unterwegs sind, gilt dort eigentlich das Gewaltverbot des Völkerrechts. Hierzulande ist die Gefahrenabwehr wiederum eine Hauptaufgabe der Länder, die dortigen Verfassungsschutzämter geben dabei Hinweise an die Polizei. An dieser Stelle, so glauben manche Verfassungsrechtler, verwischt der Staat nun nicht nur Trenngrenzen, er übertritt sie. Welche guten Gründe es geben kann , damit die Dienste selbst stärker aktiv werden, deutete Alexander Dobrindt an. Nicht immer erlaubten »befreundete Dienste« nämlich den deutschen Behörden, ihre Hinweise mit anderen Parteien zu teilen. Konkret bedeutet das, wenn etwa die amerikanischen Geheimdienste einen Hinweis auf einen geplanten Terroranschlag weitergeben, kommen möglicherweise nicht alle Informationen bei allen zuständigen Stellen in Deutschland an. Im Geheimdienstjargon ist die Regel als »Third Party Rule« bekannt. Dobrindt sieht auch einen Vorteil darin, dass die Suche nach Hintermännern besser gelingen könnte, wenn die Beamten zum Beispiel einen Sprengsatz schon heimlich unschädlich machen, aber die Verdächtigen weiter beobachten können. Manche Verfassungsrechtler halten diese neuen Befugnisse aber generell für nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Ob sie zulässig sind, könnte am Ende das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden müssen. Dass es gegen das neue Gesetz mindestens eine Klage geben wird, ist sehr wahrscheinlich. Wer kontrolliert die Dienste? Ein entscheidender Begriff, der viele Maßnahmen nach dem neuen Gesetz rechtfertigt, lautet »erhebliche Bedrohung«. Eine Gefahr setzt demnach aber nicht erst ein, wenn ein Anschlag unmittelbar bevorsteht – sondern schon bei der Planung. Wer aber, und da kann die Sorge vor fehlender Kontrolle eintreten, entscheidet, was als solche Bedrohung gilt? Diese Aufgabe soll noch stärker beim sogenannten Unabhängigen Kontrollrat (UK-Rat) liegen, einer Behörde, in der zuvorderst Richter die Dienste beaufsichtigen. Beim BND sind es vor allem die sogenannten aktiven Maßnahmen, die für Schlagzeilen sorgen. Hinter der Bezeichnung verbergen sich offensive Operationen, die dem Auslandsdienst bislang untersagt waren. Künftig dürfen Spione zurückhacken, Daten manipulieren, in der physischen Welt sabotieren – wenn es eine Gefährdungslage gibt. Ein Beispiel: Gewinnt der BND Erkenntnisse, dass Hacker, die mit dem russischen Geheimdienst in Verbindung stehen, einen Angriff auf deutsche Ziele planen, können sie ihrerseits zur Vereitlung Hackerangriffe auf die betreffenden Gruppen starten, versuchen, deren Server auszuschalten, Kryptowallets aufzubrechen, Datenströme zu manipulieren. Damit der BND dazu greifen kann, muss der UK-Rat auf Antrag aber eine akute Bedrohungslage feststellen. Sie kann dann bis zu einem Jahr Bestand haben. Angesichts der dokumentierten hybriden Aktivitäten Russlands in Deutschland ist davon auszugehen, dass das nach Inkrafttreten des Gesetzes schnell passieren wird. Der UK-Rat besteht erst seit gut vier Jahren. Kanzleramtschefin Warken spricht selbst davon, dass die neuen Kompetenzen eine stärkere Kontrolle nötig machten. Der UK-Rat biete »lückenlose Kontrolle aus einer Hand«, er stärke damit auch die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments. Und was, wenn Extreme an die Macht kommen? Konkrete Vorschläge, wie das in der Praxis aussehen soll, stehen aus. Im Referentenentwurf zum Gesetz war noch recht vage davon die Rede, dem UK-Rat müsse »ein Überblick« und »wichtige Ergebnisse« der geheimdienstlichen Aktivitäten mitgeteilt werden. Auch in Reihen des Koalitionspartners SPD hat man dazu noch Gesprächsbedarf. Zudem ist das Parlamentarische Kontrollgremium, das die Nachrichtendienste ebenfalls überwacht, zurzeit mit nur wenigen erfahrenen Abgeordneten und obendrein unvollständig besetzt. Und was wäre, sollte in Berlin eines Tages eine radikale Partei in der Regierung sitzen, die ganz andere Vorstellungen von Bedrohungen hat? Die AfD, die in den bundesweiten Umfragen führt, stellt den Verfassungsschutz bislang gern als unfähig und überflüssig dar, weil sie selbst unter dessen Beobachtung steht. Käme eine radikale Partei wie diese an die Macht, könnte sie die politischen Beamten, also auch die Spitze der Geheimdienste, innerhalb kurzer Zeit mit Getreuen ersetzen. Grünen-Geheimdienstexperte von Notz warnt: »Auch mit Blick auf weiter an die Macht strebende Rechtsextremisten müssen verfassungsrechtliche Schutzmechanismen zwingend gewahrt bleiben.« Dass sich die Kontrolle noch mehr im UK-Rat konzentriert, könnte politischer Beeinflussung immerhin etwas entgegenwirken. Er bestimmt, wo eine Gefahr gesehen wird und tatsächlich weitreichende Maßnahmen ergriffen werden können. Seine Mitglieder sind nicht leicht auszutauschen. Allerdings gab es seit der Gründung des Gremiums bereits interne Differenzen im Rat. Da ging es auch um die Frage, wie strikt die Dienste kontrolliert und im Zweifel eingeschränkt werden sollen. Eine Richterin und ein Richter erklärten ihren Rücktritt und kehrten im April 2024 an das Bundesverwaltungsgericht zurück. Die Frage, wie genau die Kontrolleure wirklich hinsehen sollen, stellt sich nach der Reform wohl nur noch dringlicher.