Zeit 18.08.2026
13:12 Uhr

Syrien: Wassim al-Assad in Anwesenheit zum Tode verurteilt


Ein syrisches Gericht hat die Todesstrafe gegen den Cousin des gestürzten Machthabers verhängt. Er ist eine der wenigen Schlüsselfiguren des Regimes, die gefasst wurden.

Syrien: Wassim al-Assad in Anwesenheit zum Tode verurteilt
Ein syrisches Gericht hat einen Cousin des gestürzten Machthabers Baschar al-Assad zum Tode verurteilt. Die Richter befanden Wassim al-Assad für schuldig an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er galt als Strippenzieher im kriminellen und paramilitärischen Netzwerk der syrischen Regierung. In der vergangenen Woche wurden bereits der langjährige Diktator Baschar al-Assad und sein Bruder zum Tode verurteilt . Weil diese sich derzeit in Russland aufhalten, ist eine Vollstreckung der Strafe aber nicht absehbar; Russland will seine ehemaligen Verbündeten nicht ausliefern. Wassim al-Assad konnten die syrischen Behörden dagegen vor rund einem Jahr festnehmen. Er orchestrierte milliardenschweren Amphetamin-Schmuggel Vor laufenden Fernsehkameras stellten die syrischen Richter fest, al-Assad habe an Entführungen, Erpressung und Drogenhandel mitgewirkt, zudem an der Bildung bewaffneter Gruppen. Internationalen Ermittlern gilt Wassim al-Assad zudem als ein Drahtzieher des illegalen Captagon-Handels. Mit dem milliardenschweren Schmuggel der Amphetamin-Tabletten finanzierte sich das Assad-Regime im Bürgerkrieg . Seit dem Sturz des Regimes durch islamistische Kämpfer im Dezember 2024 führt Ahmed al-Scharaa das Land als Übergangspräsident. Der 14 Jahre andauernde Bürgerkrieg, der mehr als eine halbe Million Menschen ihr Leben kostete, soll in mehreren Prozessen aufgearbeitet werden. Dafür wurde im Justizpalast von Damaskus eine eigene Strafkammer eingerichtet, vor der nun auch Wassim al-Assad erschien. Prozesse unter schwierigen Bedingungen Die Prozesse gelten als eine Bewährungsprobe für die junge syrische Republik. Nach dem langjährigen Assad-Regime hat Syrien noch kein Justizsystem mit unabhängigen Strukturen, zudem fehlen moderne Gesetze. Die Tatbestände etwa, nach denen al-Assad verurteilt wurde, kennt das syrische Recht eigentlich nicht. Bisher wurden vergleichbare Verfahren daher im Ausland geführt, unter anderem in Deutschland .